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VG Cottbus, 29.10.2017 - 4 L 576/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 15a AufenthG, § 51 Abs 6 AufenthG, § 60a Abs 2 AufenthG, §§ 44 ff AsylVfG 1999, Art 31 FlüAbk
Duldung
Verfahrensgang
- VG Cottbus, 29.10.2017 - 4 L 576/17
- VG Cottbus, 30.10.2017 - 4 L 576/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 08.12.2014 - 2 BvR 450/11
Strafrechtliche Verurteilung wegen Gebrauchens unechter Personaldokumente bei der …
Auszug aus VG Cottbus, 29.10.2017 - 4 L 576/17
Diese völkerrechtliche Pflicht ist vom deutschen Gesetzgeber durch Schaffung des persönlichen Strafaufhebungsgrunds in § 95 Abs. 5 AufenthG, der auf Art. 31 Abs. 1 GFK verweist, auch umgesetzt worden (vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 08. Dezember 2014 - 2 BvR 450/11 - juris). - BVerwG, 20.06.1990 - 1 B 80.89
Ausländer - Abschiebung - Einreise - Scheinausreise
Auszug aus VG Cottbus, 29.10.2017 - 4 L 576/17
Er ist damit seiner Ausreisepflicht nachgekommen; Anhaltspunkte, dass der Antragsteller zu einem früheren Zeitpunkt wieder eingereist ist und die Ausreise nach Ungarn nur zum Schein und mit der Absicht, alsbald wieder zurück zu kehren, erfolgt ist, fehlen (vgl. zur nicht erfolgten Erfüllung der Ausreisepflicht bei lediglich kurzfristigem Aufenthalt ohne eine Verlegung des dauernden Aufenthalts ins Ausland: BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 1990 -1 B 80.89-, juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2014 - 18 B 695/14
Geltendmachung einer Gehörsverletzung im Rahmen eines Verfahrens über die …
Auszug aus VG Cottbus, 29.10.2017 - 4 L 576/17
Dabei kann auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass der Ausländer, der sich auf einen zwingenden Grund i.S.v. § 15a Abs. 1 Satz 6 AufenthG beruft, in der Regel ein eigenes Interesse am Ausgang des Verteilungsverfahrens hat, so dass der gebotene Nachweis im Allgemeinen nicht allein durch eigene Behauptungen zu führen sein wird, solange diese nicht durch objektive Umstände, z.B. Belege, bestätigt werden (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Juli 2014 - 18 B 695/14 -, juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2013 - 7 S 10.13
Türkin; Verteilung; Umverteilung; zwingende Gründe; Schwangerschaft; Geburt nach …
Auszug aus VG Cottbus, 29.10.2017 - 4 L 576/17
Werden solche Gründe erst nach diesem Zeitpunkt benannt und nachgewiesen, können sie nur in einem nachträglichen Verfahren nach § 15a Abs. 5 Satz 1 AufenthG geltend gemacht werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Januar 2013 - OVG 7 S 10.13).